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Immobilienmakler

Immobilienmakler

Als ein zumeist selbständig Gewerbetreibender bedarf der Immobilienmakler zwecks Ausübung seiner Tätigkeit einer behördlichen Erlaubnis. Die meisten Immobilienmakler vermitteln gegen eine bestimmte Provision Grundstücke, Häuser, Wohnungen und Gewerbegebäude und -räume entweder zum Kauf oder zur Miete. Die Aufgabe eines Immobilienmaklers besteht darin, im Auftrag des Verkäufers einen Käufer, beziehungsweise im Auftrag des Vermieters einen Mieter für die Immobilie zu finden. Diesbezüglich wird vorab mit dem Verkäufer, bzw. dem Vermieter ein Vertrag geschlossen. Es existieren drei verschiedene Möglichkeiten. Bei einem Allgemeinauftrag ist es dem Auftraggeber gestattet, weitere Immobilienmakler mit der Vermittlung zu beauftragen oder parallel zum Engagement des Maklers selbst einen Käufer, bzw. einen Mieter zu suchen. Beim Alleinauftrag darf kein weiterer Makler hinzugezogen werden. Es besteht in diesem Fall allerdings die Möglichkeit zum Eigenverkauf, bzw. selbst einen Mieter zu suchen. Beim qualifizierten Alleinauftrag darf nur der Makler einen Käufer, bzw. Mieter ausfindig machen. Die Alleinaufträge sind im Interesse des Immobilienbesitzers jedoch befristet.

Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ist in der Regel sehr viel umfangreicher als von vielen Menschen irrtümlich angenommen. So ist es häufig der Makler, der den Preis einer Immobilie auf Grund seiner objektiven Einschätzung festlegen und diesbezüglich eine Einigung mit dem Eigentümer erreichen muss. Außerdem ist der Immobilienmakler für die Erstellung und die Verbreitung des Exposès verantwortlich. Darüber hinaus will auch die Werbung gestaltet sein, zum Beispiel für die Veröffentlichung in der Tageszeitung oder im Internet. Der Makler organisiert Schautage und trifft sich mit den Interessenten zu den vereinbarten Besichtigungsterminen. Und schließlich ist es oftmals auch der Makler, der die Preisverhandlungen zwischen dem Eigentümer und dem potenziellen Interessenten regelt und überwacht. Zu guter Letzt hilft der Makler auch bei den Vertragsvorbereitungen sowie bei den Notarabwicklungen. Diesbezüglich vereinbart nicht selten der Makler in Absprache mit dem Verkäufer den Termin beim Notar und reicht alle notwendigen Unterlagen an diesen weiter. In den meisten Fällen nimmt auch der Immobilienmakler an dem Notartermin teil und beantwortet etwaige Fragen.